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DIN 18008-3:2013 Edition

$26.00

Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen

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DIN 2013-07 22
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Die Normenreihe DIN 18008 gilt für die Bemessung und Konstruktion von Bauprodukten aus Glas. Teil 3 regelt die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, und Klemmhalter, die ohne Bohrungen am Rand bzw. an den Ecken der Verglasung angeordnet werden. Dieser Normteil gilt nur für Verglasungskonstruktionen, bei denen alle Glasscheiben ausschließlich durch mechanische Halterungen formschlüssig gelagert sind. Dieser Normteil gilt ausschließlich für ausfachende Verglasungen nach DIN 18008-1:2010-12, Punkt 3.1.1. Dieser Normteil regelt die Verwendung von Tellerhaltern mit zylindrischen Glasbohrungen (keine konischen Bohrungen), die die gesamte Glasdicke umgreifen. Für Verglasungen, die gegen Absturz sichern, für begehbare oder an zu Instandsetzungsmaßnahmen betretbare Verglasungen sind zusätzliche Anforderungen nach den Teilen 4 bis 6 dieser Norm zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Unterscheidung in Horizontal- und Vertikalverglasung gelten die Bestimmungen der DIN 18008-2 sinngemäß.*Inhaltsverzeichnis

DIN 18008-3
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