DIN EN 12312-8:2018 Edition
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Luftfahrt-Bodengeräte – Besondere Anforderungen – Teil 8: Wartungs- oder Servicetreppen und -bühnen
Published By | Publication Date | Number of Pages |
DIN | 2018-10 | 62 |
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Wartungstreppen und bühnen bei vorgesehener Verwendung, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Maschinen sind entsprechend konstruktiv ausgelegt, um als Luftfahrt-Bodengeräte mit der vorge-sehenen Verwendung, das Luftfahrzeug im Freien auf dem Vorfeld zu bedienen, eingesetzt zu werden. Sie können auch in Hangars verwendet werden. Die Verwendung dieser Geräte für Einsätze, die nicht im Zusammenhang mit dem Luftfahrzeug stehen, ist nicht als vorgesehene Verwendung festgelegt. Aufgrund der guten Betriebsbedingungen auf dem Vorfeld wurden Abweichungen von einigen Abschnitten von EN 280 als annehmbar erachtet. Diese Europäische Norm gilt für: a) selbstfahrende, feststehende oder einstellbare, Wartungstreppen und -hubbühnen; b) schleppbare Wartungstreppen und -bühnen, die mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur Höhen-anpassung, Abstützung, ausgerüstet sind, die für Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen einschließlich des Zugangs zum Luftfahrzeug bestimmt sind. ANMERKUNG 1 Kraftbetrieben sollte auch verstanden werden als in Federn gespeicherte menschliche Arbeitskraft oder hydraulische Akkumulatoren usw., deren gefährliche Wirkung nicht zwangsläufig mit Einstellung der menschlichen Tätigkeit beendet ist, oder unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten. ANMERKUNG 2 Zutreffende Abschnitte dieser Norm können auch als Richtlinie für die Gestaltung von schleppbaren Wartungstreppen und -bühnen ohne kraftbetätigte Einrichtungen dienen. Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Wartungsdocks, die fest installiert oder nur für den Andockvorgang beweglich sind. b) Bodengeräte, die speziell vorgesehen sind, mit einem Flüssigkeitssystem für die Enteisung oder den Vereisungsschutz von Luftfahrzeugen gebaut und ausgerüstet zu werden. ANMERKUNG 3 Das hindert nicht daran, dass Enteiser und Enteisungs-/Vereisungsschutzgeräte für Luftfahrzeuge, die die Anforderungen von EN 12312 6 erfüllen, als Mittel zum Zugang für Wartungsarbeiten am Luftfahrzeug eingesetzt werden, z. B. Reinigung der Windschutzscheiben usw. c) fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB), die an Flughäfen für andere Zwecke als die Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden, z. B. für Gebäude und Anlagen (siehe EN 280). Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm- und Vibration verursacht werden. ANMERKUNG 4 EN 1915-3 und EN 1915-4 behandeln die allgemeinen Lärm- und Vibrationsanforderungen an Bodengeräte (GSE). Diese Europäische Norm behandelt keine Gefährdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Wartungstreppen und -bühnen, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Dieser Teil von EN 12312 stellt bei Anwendung in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 die Anforderungen an Wartungstreppen und bühnen bereit.*Inhaltsverzeichnis