{"id":526067,"date":"2024-11-05T15:27:27","date_gmt":"2024-11-05T15:27:27","guid":{"rendered":"https:\/\/pdfstandards.shop\/product\/uncategorized\/din-en-12312-8\/"},"modified":"2024-11-05T15:27:27","modified_gmt":"2024-11-05T15:27:27","slug":"din-en-12312-8","status":"publish","type":"product","link":"https:\/\/pdfstandards.shop\/product\/publishers\/din\/din-en-12312-8\/","title":{"rendered":"DIN EN 12312-8"},"content":{"rendered":"
Diese Europ\u00e4ische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gef\u00e4hrdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Wartungstreppen und b\u00fchnen bei vorgesehener Verwendung, einschlie\u00dflich vom Hersteller vern\u00fcnftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten k\u00f6nnen, wenn diese in \u00dcbereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgef\u00fchrt werden. Sie ber\u00fccksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodenger\u00e4ten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Maschinen sind entsprechend konstruktiv ausgelegt, um als Luftfahrt-Bodenger\u00e4te mit der vorge-sehenen Verwendung, das Luftfahrzeug im Freien auf dem Vorfeld zu bedienen, eingesetzt zu werden. Sie k\u00f6nnen auch in Hangars verwendet werden. Die Verwendung dieser Ger\u00e4te f\u00fcr Eins\u00e4tze, die nicht im Zusammenhang mit dem Luftfahrzeug stehen, ist nicht als vorgesehene Verwendung festgelegt. Aufgrund der guten Betriebsbedingungen auf dem Vorfeld wurden Abweichungen von einigen Abschnitten von EN 280 als annehmbar erachtet. Diese Europ\u00e4ische Norm gilt f\u00fcr: a) selbstfahrende, feststehende oder einstellbare, Wartungstreppen und -hubb\u00fchnen; b) schleppbare Wartungstreppen und -b\u00fchnen, die mit kraftbetriebenen Einrichtungen, z. B. zur H\u00f6hen-anpassung, Abst\u00fctzung, ausger\u00fcstet sind, die f\u00fcr Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen einschlie\u00dflich des Zugangs zum Luftfahrzeug bestimmt sind. ANMERKUNG 1 Kraftbetrieben sollte auch verstanden werden als in Federn gespeicherte menschliche Arbeitskraft oder hydraulische Akkumulatoren usw., deren gef\u00e4hrliche Wirkung nicht zwangsl\u00e4ufig mit Einstellung der menschlichen T\u00e4tigkeit beendet ist, oder unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft zum Heben oder Senken von Lasten. ANMERKUNG 2 Zutreffende Abschnitte dieser Norm k\u00f6nnen auch als Richtlinie f\u00fcr die Gestaltung von schleppbaren Wartungstreppen und -b\u00fchnen ohne kraftbet\u00e4tigte Einrichtungen dienen. Diese Europ\u00e4ische Norm gilt nicht f\u00fcr: a) Wartungsdocks, die fest installiert oder nur f\u00fcr den Andockvorgang beweglich sind. b) Bodenger\u00e4te, die speziell vorgesehen sind, mit einem Fl\u00fcssigkeitssystem f\u00fcr die Enteisung oder den Vereisungsschutz von Luftfahrzeugen gebaut und ausger\u00fcstet zu werden. ANMERKUNG 3 Das hindert nicht daran, dass Enteiser und Enteisungs-\/Vereisungsschutzger\u00e4te f\u00fcr Luftfahrzeuge, die die Anforderungen von EN 12312 6 erf\u00fcllen, als Mittel zum Zugang f\u00fcr Wartungsarbeiten am Luftfahrzeug eingesetzt werden, z. B. Reinigung der Windschutzscheiben usw. c) fahrbare Hubarbeitsb\u00fchnen (FHAB), die an Flugh\u00e4fen f\u00fcr andere Zwecke als die Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden, z. B. f\u00fcr Geb\u00e4ude und Anlagen (siehe EN 280). Diese Norm enth\u00e4lt keine Festlegungen f\u00fcr Gef\u00e4hrdungen, die durch L\u00e4rm- und Vibration verursacht werden. ANMERKUNG 4 EN 1915-3 und EN 1915-4 behandeln die allgemeinen L\u00e4rm- und Vibrationsanforderungen an Bodenger\u00e4te (GSE). Diese Europ\u00e4ische Norm behandelt keine Gef\u00e4hrdungen, die von einem Serienfahrgestell und von anderen Fahrzeugen auf dem Vorfeld ausgehen. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht f\u00fcr Wartungstreppen und -b\u00fchnen, die vor der Ver\u00f6ffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Dieser Teil von EN 12312 stellt bei Anwendung in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 die Anforderungen an Wartungstreppen und b\u00fchnen bereit.*Inhaltsverzeichnis<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Luftfahrt-Bodenger\u00e4te – Besondere Anforderungen – Teil 8: Wartungs- oder Servicetreppen und -b\u00fchnen<\/b><\/p>\n\n\n
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